Freiwilligendienste von A bis Z
Abschluss
Im Freiwilligendienst spielt das Vorhandensein eines Schulabschlusses keine primäre Rolle. Ob Haupt- oder Realschulabschluss, Abitur oder gar kein Schulabschluss der Freiwilligendienst steht allen offen, auch Interessierten mit Berufsausbildung oder Studium.
Anerkennung von Einsatzstellen
Interessierte Einrichtungen wenden sich mit ihrem Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle formlos an einen Träger ihrer Wahl.
Alter
Ein FÖJ und DFÖJ können alle Freiwilligen machen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und während des Programmjahres nicht 27 Jahre alt werden.
Im ÖBFD gibt es keine Altersbeschränkung nach oben.
Arbeitskleidung / Arbeitsmaterial
Arbeitskleidung / Arbeitsmaterial wird von der Einsatzstelle kostenlos gestellt.
Arbeitsmarktneutralität
Freiwillige sind Hilfskräfte und kein Ersatz für hauptamtliches Personal. Mit ihrem Engagement unterstützen und entlasten sie zwar die Einsatzstellen bei ihren Aufgaben. Der Wegfall von Freiwilligen soll aber nicht dazu führen, dass die Einsatzstelle ihre alltäglichen Arbeiten nicht mehr durchführen kann.
Arbeitslosenversicherung
siehe Sozialversicherung
Arbeitslosengeld
Wer mindestens 12 Monate eine Freiwilligendienst geleistet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitsschutz
Es gelten die Arbeitsschutzbestimmungen wie in einem normalen Arbeitsverhältnis.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Teilnehmende unter 27 Jahren derzeit 39 Stunden. Mehrstunden werden durch Freizeit ausgeglichen.
Seminarzeiten zählen als Arbeitszeit.
Im ÖBFD ist für über 27-Jährige auch ein Teilzeiteinsatz mit maximal 20 Wochenstunden möglich.
Ausland
Interessenten, die sich freiwillig im Ausland engagieren möchten sollten sich beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) bewerben. Das DFÖJ ist ein Angebot im IJFD, dass sich auf Plätze in Frankreich beschränkt.
Ausländische Freiwillige
Auch ausländische Freiwillige können einen Freiwilligendienst in Rheinland-Pfalz machen, vorausgesetzt sie haben gute Deutschkenntnisse. Die Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis sind dabei zu beachten.
Ausweis
Alle Freiwilligen erhalten einen Ausweis, mit dem sie öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Kinos, Theater usw., zu ermäßigten Tarifen besuchen können. Der Ausweis berechtigt auch zum Kauf von Schüler-/Azubi-Monatskarten für den ÖPNV.
Berufsschulpflicht
Da der Freiwilligendienst ein Bildungsjahr mit Seminaren ist, sind die Freiwilligen von der Berufsschulpflicht freigestellt.
Bescheinigung
Im FÖJ erhält jede Freiwillige / jeder Freiwillige zu Beginn vom Träger eine Anfangsbescheinigung. Nach mindestens sechs Monaten Teilnahme ist der Anspruch auf die Ausfertigung einer Teilnahmebescheinigung erfüllt, auf Wunsch wird auch ein qualifiziertes Zeugnis erstellt.
Im ÖBFD entfällt die Anfangsbescheinigung. Die Teilnahmebescheinigung wird auch hier erst nach sechs Monaten Dienstdauer ausgegeben und das qualifizierte Zeugnis der Einsatzstelle ist vorgeschrieben.
Die Teilnahmebescheinigung muss mindestens Angaben zum Zulassungsbescheid des Trägers und den Teilnahmezeitraum des Freiwilligen enthalten.
Bewerbung
siehe Bewerbung
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
siehe Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD)
Datenschutz
Personenbezogene Daten der Freiwilligen dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, soweit dies für die Förderung erforderlich ist. Die Daten sind nach Abwicklung des freiwilligen Dienstes zu löschen. Mit Einwilligung der Freiwilligen können Name und Dienstzeit, z. B. zur Kontaktpflege, auch über diesen Zeitraum hinaus gespeichert werden.
Dauer
Ein FÖJ, DFÖJ oder ÖBFD dauert bei uns in der Regel 12 zusammenhängende Monate. Jedes FÖJ- / ÖBFD-Programmjahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
Jedes DFÖJ-Programmjahr dauert vom 01. September bis zum 31. August des Folgejahres.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Dienst um bis zu sechs Monate verlängert werden.
Wer während der Laufzeit einen Ausbildungs- oder Studienplatz findet, kann den Freiwilligendienst auch vorzeitig beenden.
Bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten können die verschieden Freiwilligendienst auch miteinander kombiniert werden, sofern der Träger damit einverstanden ist.
Einsatzstellen
siehe Einsatzstellen
Fahrtkostenermäßigung
Die Freiwilligen erhalten im ÖPNV die gleichen Vergünstigungen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Studierende. Als Nachweis gilt der Ausweis.
Finanzierung
Das FÖJ wird aus Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Eigenmitteln der Träger und Einsatzstellen finanziert.
Im ÖBFD gibt es keine Landesmittel.
Gesetze
Seit dem 16.05.2008 sind FÖJ und FSJ gemeinsam im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.
Der ÖBFD ist im Bundesfreiwilligendienstegesetz vom 28.04.2011 geregelt.
GEZ
Siehe Rundfunkbeitrag
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
siehe Das deutsch-französische Ökojahr
Kindergeld
Während des Freiwilligendienstes wird den Eltern der Freiwilligen grundsätzlich weiter Kindergeld, Kinderfreibeträge und weitere kinderbezogenen Leistungen gewährt. Der Kindergeldanspruch besteht maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Krankenversicherung
Der Freiwilligendienst ist per Gesetz zugleich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Demnach müssen alle Teilnehmende als Pflichtversicherte eine eigene Mitgliedschaft in einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse begründen. Ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht möglich!
Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung übernimmt der Träger oder die Einsatzstelle, je nachdem wer die Verlohnung durchführt.
Krankheit
Im Krankheitsfall ist die Einsatzstelle und ggf. der Träger umgehend zu informieren. Die Leistungen werden für die Dauer von bis zu sechs Wochen weitergezahlt (Lohnfortzahlungen). Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Kündigung
Eine Kündigung des Freiwilligendienstes ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und muss schriftlich erfolgen. Kündigen können sowohl die Freiwilligen wie auch die Einsatzstelle oder der Träger.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Freiwilligen können auch fristlose Kündigungen ausgesprochen werden.
Lernziele
Der Einsatz der Freiwilligen soll an Lernzielen orientiert sein. Diese Ziele resultieren aus dem persönlichen Bedarf, Berufsperspektiven und zu fördernden Kompetenzen der Freiwilligen wie auch aus den Anforderungen der Einsatzstellen an Verhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Leistungen
Im FÖJ und ÖBFD (für unter 27-Jährige) gibt es monatlich Taschengeld (186 €) sowie Zuschüsse für Unterkunft (186 €) und Verpflegung (103 €) .
Im DFÖJ liegt das Taschengeld bei 150 € im Monat, für Unterkunft und Verpflegung sorgt die Einsatzstelle.
Lohnsteuer-ID
Vor Beginn des Dienstes ist der Einsatzstelle bzw. dem Träger die Lohnsteuer-ID mitzuteilen.
Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD)
siehe Ökologischer Bundesfreiwilligendienst
Pädagogische Begleitung
Die pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung durch das Einsatzstellenpersonal wie auch die persönliche Betreuung und die Gestaltung der Seminare durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers (gemeinsam mit den Freiwilligen).
Pflegeversicherung
siehe Sozialversicherung
Praktikumsanerkennung
Der Freiwilligendienst ist nicht generell als Vor-/Praktikum für bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge anerkannt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ausbildungsstätten und sollte mit diesen vor Beginn des Dienstes abgeklärt werden.
Projekte
Die Freiwilligen werden angeregt, in ihren Einsatzstellen und mit deren Hilfe eigene Projekte zu entwerfen und diese im Laufe des Jahres zu verwirklichen, mitunter auch als Projekt in Zusammenarbeit mit anderen Freiwilligen.
Rentenversicherung
siehe Sozialversicherung
Rundfunkbeitrag
Freiwillige zahlen einen Rundfunkbeitrag nur, wenn sie volljährig sind und
1. eine eigene Wohnung unterhalten
Was ist eine Wohnung? Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
oder
2. anteilig als Mitbewohnerin / Mietbewohner einer WG.
Wer daheim wohnt, ist über den Betrag der Familienwohnung / Lebensgemeinschaft erfasst.
Privat genutzte Kraftfahrzeuge sind durch den Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt.
Befreiung oder Ermäßigung werden für Personen gewährt, die staatliche Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung erhalten, behindert sind oder als Härtefall anerkannt werden:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/
Seminare
siehe Seminare
Unterkunft und Verpflegung bei den Seminaren ist kostenfrei. Reisekosten werden erstattet.
Sozialversicherung
Mit Beginn des Dienstes gilt für die Freiwilligen gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Die Pflichtversicherung besteht aus Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und der Pflegeversicherung. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung übernimmt der Träger oder die Einsatzstelle, je nachdem wer die Verlohnung durchführt. Sie zahlen sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil, so dass die Pflichtversicherung für die Freiwilligen keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Das Jahr wird in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angerechnet.
Sprecher*innen
Die Sprecher*innen gewährleisten die Interessenvertretung aller Freiwilligen; sie vertreten diese gegenüber dem Träger sowie den zuständigen Landes- und Bundesministerien. Je Seminargruppe werden während des ersten Seminars zwei (Gruppen-) Sprecher*innen gewählt. Sie nehmen an den Treffen der Sprecher*innen teil und wählen ihre Landesdelegierte. Neben ihren Projekten in den Ländern stimmen die Landesdelegierten die bundesweiten Aktivitäten ab und wählen die fünf Bundessprecher*innen.
Studium
Die ganzjährige Teilnahme am Freiwilligendienst wird im allgemeinen Auswahlverfahren mit zwei Wartesemestern berücksichtigt.
Wer zu Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz erhält, hat nach Ende des Dienstes den Vorrang vor allen übrigen Bewerberinnen und Bewerbern.
Taschengeld
siehe Leistungen
Teilnahmebedingungen
Gibt es – vom richtigen Alter abgesehen – keine. Die beste Voraussetzung für den Freiwilligendienst sind Spaß und Interesse daran, sich für Umwelt und Natur einzusetzen, neue Menschen, Projekte und Orte kennenzulernen.
Träger
Der Träger erkennt die Einsatzstellen an, informiert über den Freiwilligendienst, ist verantwortlich für das Bewerbungsverfahren und die pädagogische Begleitung, insbesondere für die Durchführung der Seminare, sowie für die Beratung und Begleitung der Freiwilligen und Einsatzstellen und regelt die finanziellen Angelegenheiten.
Unfallversicherung
Für den Fall eines Unfalles am Arbeitsplatz sind alle Freiwilligen durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Trägers oder der Einsatzstelle versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zur Arbeit.
Unterkunft
siehe Leistungen
Urlaub
Der Urlaub beträgt bei zwölfmonatiger Teilnahme 30 Arbeitstage. Bei kürzerer Teilnahme verringert sich entsprechend der Urlaubsanspruch.
Während der Seminarwochen ist kein Urlaub möglich.
Urlaubszeiten sind mit der Einsatzstelle abzusprechen.
Verpflegung
Siehe Leistungen
Vertrag FÖJ / Vereinbarung ÖBFD
Die FÖJ-Freiwilligen schließen ihren Teilnahmevertrag mit der Einsatzstelle und dem Träger ab.
Die ÖBFD-Freiwilligen schließen ihre Vereinbarung zur Teilnahme mit der Einsatzstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ab. Die Zentralstelle und der Träger zeichnet mit.
Vertrag und Vereinbarung regeln die Rechte und Pflichten der Partner sowie Dienstzeit, Seminarteilnahme, Taschengeld, Urlaub, Zeugnis, Kündigung und vieles mehr.
Versicherung
siehe Sozialversicherung
Wartezeit
siehe Studium
Waisenrente
Die Halb- und Vollwaisenrente wird für die Dauer des Freiwilligendienstes fortgezahlt.
Wohngeld
Wer in einer eigenen Wohnung wohnt, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliches Wohngeld. Es muss beim zuständigen Kommunalverwaltung beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Zentralstelle
Zentralstellen gibt es im BFD. Sie werden gebildet aus Trägern und Einsatzstellen und sind das Bindeglied zwischen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Trägern udn Einsatzstellen. Sie achten auf die ordnungsgemäße Durchführung des BFD.
Im ökologischen Bereich gibt es folgende Zentralstellen:
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)
Bundesgeschäftsstelle
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Bundesgeschäftsstelle
- Zentralstelle ÖBFD beim Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e. V.
Zeugnis
siehe Bescheinigung